AGB

 

 
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Business Unit BOXdrive von Parkem AG (nachfolgend „BOXdrive“) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend „Produkte“) von BOXdrive. Als Kunde wird jede natürliche und juris­ti­sche Person bezeichnet, welche mit BOXdrive geschäftliche Beziehungen pflegt.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, BOXdrive hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.boxdrive.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei BOXdrive bezogen werden.

 
2. Begrenzung des Kundenkreises
Das Angebot von www.boxdrive.ch ist ausschliesslich für Kunden mit Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein bestimmt; neue Kundenkontos werden dahingehend geprüft.

 
3. Preisangaben
Alle Preise sind in CHF (Schweizer Franken) ausgewiesen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7.7%.

 
4. Vertragsabschluss
Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter www.boxdrive.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter dem Vorbehalt einer Lieferunmöglichkeit, einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Herstellers oder von BOXdrive) oder der Änderung der Zahlungskonditionen (siehe Ziffer 6), die vom Kunden nicht akzeptiert wird.
BOXdrive ist stets bemüht, die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bestmöglich zu informieren und legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop oder per Telefon oder E-Mail eine Bestellung aufgibt. Wenn Produkte vom Kunden lediglich in den „Warenkorb“ gelegt werden, gilt dies nicht als verbindliche Bestellung. Eine verbindliche Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Produkte gibt der Kunde erst mit dem Anklicken des „Kaufen“-Buttons auf der Bestellseite ab.
Das Eintreffen der Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung per E-Mail angezeigt. Der Erhalt dieser automatisch generierten Bestellungsbestätigung stellt keine Zusage dar, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. zu den publizierten Konditionen geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei BOXdrive eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter den oben genannten auflösenden Bedingungen steht.
Falls eine der oben genannten (auflösenden) Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert.

 
5. Lieferbedingungen
Zurzeit sind nur Lieferungen innerhalb der Schweiz und in das Fürstentum Liechtenstein möglich.
Bestellungen werden grundsätzlich immer komplett versandt. Diese Lieferung erfolgt versandkostenfrei.
Teillieferungen werden ausschliesslich auf Kundenwunsch und nach Rücksprache mit BOXdrive vorgenommen. Für Teillieferungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.-- / Lieferung.

 
6. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, mit den online zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten sowie die zugehörigen Konditionen sind unter www.boxdrive.ch publiziert.
Sofern BOXdrive in Vorleistung tritt, z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, behält BOXdrive sich das Recht vor, die Bonität des Käufers zu überprüfen und ggf. Vorauskasse oder Barzahlung zu verlangen. Ist der Kunde mit der neuen Kondition nicht einverstanden, kann er vom Vertrag zurücktreten. BOXdrive ist in diesem Fall von ihrer Lieferverpflichtung entbunden.
Eine Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen etwaigen Beanstandungen sowie ein Verrechnungsrecht des Kunden mit von BOXdrive nicht anerkannten Gegenforderungen sind unzulässig.

 
7. Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so ist ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit ein Verzugszins von 5% geschuldet. Bei einer Mahnung werden Mahnspesen von CHF 50.-- fällig. Im Weiteren werden bei einem Zahlungsverzug alle weiteren Lieferungen ausgesetzt. BOXdrive ist bei Vorliegen eines Zahlungsverzugs nicht mehr an die Zahlungsoption „Rechnung“ gebunden und ist berechtigt, für die Ausführung von weiteren bestehenden oder zukünftigen Bestellungen Vorauskasse zu verlangen.

 
8. Prüfpflicht des Kunden
Ausgelieferte oder abgeholte Ware ist sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Fehler oder Schäden (sichtbare sowie verdeckte) sind unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware an BOXdrive zu melden. Für das weitere Vorgehen der Mängelbehebung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden und das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden. Bei der Anlieferung der Ware durch ein Speditionsunternehmen oder einen Kurierdienst bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall kann BOXdrive keine Haftung für sichtbare Transportschäden übernehmen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.

 
9. Umtausch und Rücknahme
Der Umtausch sowie die Rückgabe von Produkten sind grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach vorheriger, gegenseitiger Vereinbarung können Waren unter folgenden Bedingungen zurückgenommen werden: Die Waren müssen in der Originalverpackung retourniert werden und die Auslieferung darf nicht länger als 5 Tage zurückliegen. Rechnungsnummer und Datum unserer Lieferung müssen unbedingt angegeben werden. Im Falle einer Gutschrift erfolgt, sofern es sich um einen Fehler des Kunden handelt, ein Abzug von 20% des Warenwerts resp. mindestens CHF 150.-- für Kontrolle und Wiedereinlagerung der Ware.
Gebrauchte Waren, Sonderanfertigungen und auf Kundenauftrag bestellte Geräte und Komponenten werden nicht zurückgenommen.
Im Falle einer vereinbarten Rücksendung wegen Mängel gelten die Gewährleistungsbestimmungen gemäss nachfolgender Ziffer 10.

 
10. Gewährleistung
Wird nicht auf besondere Gewährleistungsbestimmungen hingewiesen, so gelten unsere gegenüber OR210 angepassten Gewährleistungsfristen:
12 Monate ab Fakturadatum für alle Materiallieferungen
3 Monate ab Fakturadatum für Reparaturen und Austauschgeräte
Bei berechtigter Beanstandung infolge Material- oder Herstellungsfehlern liefert BOXdrive nach eigener Wahl Ersatz oder repariert das beanstandete Produkt kostenlos. Die Gewährleistung bezieht sich immer nur auf die ersetzten oder reparierten Teile.
Die Produkte sind inkl. sämtlichem Zubehör, fachgerecht verpackt sowie versichert an BOXdrive zu retournieren. Der Sendung sind ein Lieferschein sowie eine Rechnungskopie jener Rechnung beizulegen, mit der die defekte Ware fakturiert wurde. Kann der Nachweis über das Kaufdatum nicht erbracht werden, ist BOXdrive nicht zur Gewährleistung verpflichtet.
Der Hin- und Rücktransport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, ebenso alle mit der Auswechslung verbundenen Nebenkosten. Dies betrifft auch alle entstehenden Reise- und Nebenkosten, wenn auf Verlangen des Kunden die Auswechslung oder Reparatur des defekten Apparates durch das Personal von BOXdrive oder des Herstellers am Montageort erfolgen soll.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen, sowie Schäden, die durch mangelhafte Wartung, unsachgemässe Montage, Nichteinhalten von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung oder Einwirkung von Elementarschäden bzw. infolge Höherer Gewalt entstanden sind.
Erhebt der Hersteller bzw. Servicepartner im Falle einer Reparatur ausserhalb der Gewährleistungs- und Gewährleistungspflicht Kosten, fallen diese zu Lasten des Kunden an. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Mängel aufweisen oder der Mangel nicht unter die Gewährleistung fällt, kann BOXdrive die Kosten für die Prüfung sowie den Versand auf den Kunden abwälzen.
Voraussetzung einer Gewährleistung durch BOXdrive ist die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.

 
11. Widerrufsrecht
Sofern BOXdrive keine Änderungen gemäss Ziffer 4 und/oder 6 der AGB am Auftrag vornimmt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Sind eine oder mehrere Bedingungen gemäss Ziffer 4 und/oder 6 der AGB erfüllt, gilt dies als auflösende Bedingung und der Vertrag wird sofort und automatisch aufgelöst.

 
12.Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Parkem AG sowie gegen Hersteller und Servicepartner aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, sind gänzlich ausgeschlossen. Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen

 
13. Export und Ausfuhrkontrolle
Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass die von uns gelieferten Waren ganz oder teilweise u.a. der schweizerischen, europäischen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen unterliegen können. Es obliegt dem Kunden, sich über entsprechende Regularien zu informieren, diese einzuhalten und ggf. entsprechende Genehmigungen zu erwirken.
Der Kunde versichert, dass die Verwendung der von uns gelieferten Ware durch ihn selbst sowie eine etwaige Weiterveräusserung oder sonstige Weitervermittlung der Ware an Dritte nicht auf die Entwicklung, Herstellung oder den Einsatz von Rüstung, Waffen oder nuklearer Technologie oder eine Unterstützung dieser Aktivitäten gerichtet ist. Im Fall der Weiterveräusserung oder sonstigen Weitervermittlung der Ware verpflichtet sich der Kunde, das Export- und Embargorecht zu beachten. Bei Verstössen gegen die vorstehend genannten Bestimmungen verpflichtet sich der Kunde, uns von etwaigen, gegen uns gerichteten Ansprüchen freizuhalten.
Der Kunde wird die gleiche Verpflichtung seinen eigenen Abnehmern auferlegen, damit die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher sichergestellt wird.

 
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden/AG. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts.